Transportleistungen
Jana Hotowicka Transporte - Ihr Spezialist für:
- nationale und internationale Transporte
- Gefahrguttransporte
- Stahltransporte
- Direktfahrten
- Termintransporte
- Abfalltransporte
(speziell gefährliche Abfälle § 54 KrWG)
Wir investieren regelmäßig in unseren Fuhrpark, um eine leistungsstarke, sichere und zuverlässige Transportabwicklung garantieren können. Sprechen Sie uns jederzeit zu Ihrem Transportanliegen an!
Beförderung aller Arten von Gefahrgut
gemäß IATA-Gefahrgut-Klassifizierung
- Explosivstoffe
- Gase
- leicht entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe
- ätzende Substanzen
- toxische Stoffe
- infektiöse Stoffe
Bitte beachten: Radioaktive und spaltbare Stoffe sind von den Transportleistungen ausgeschlossen!
Speziell Gefahrguttransporte erfordern besondere Verantwortung und Kompetenz sowie die Einhaltung strengster Sicherheitsvorschriften. Wir informieren Sie gern über Einzelheiten und gesetzliche Bestimmungen.
Fuhrpark Spezifikationen
- Fahrzeuge erfüllen Euro-Abgasnorm 6d-temp
- modernste sicherheitsrelevante Ausstattung
- Fahrzeuge nach ADR-Bestimmungen nachgerüstet
- Fahrpersonal nach GGVS geschult und im Besitz aller einhergehenden Bescheinigungen
Informationen zum Geschäftsbetrieb
- Wir arbeiten grundsätzlich auf der Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der aktuell gültigen Fassung. Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
- Handelt es sich um internationale Straßentransporte gilt die CMR, ergänzend die ADSp.
- Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Schäden bei verfügten Lagerungen, Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrags, der bei Verlust des Gutes nach Ziffer 23.3.1 / 23.3.2 ADSp zu zahlen wäre, höchstens 125.000 Euro.
- Wir sind im Besitz der jeweils erforderlichen Verkehrshaftungspolicen.
- Weitere Informationen zum Geschäftsbetrieb finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.